Zerlegung und Verschmelzung

Die Flurstückszerlegung hat den Zweck, neue Flurstücke zu bilden bzw. Änderungen am Grenzverlauf von Flurstücken vorzunehmen. Soll z.B. ein Teil eines Grundstückes verkauft werden, so muss dem Grundbuchamt ein Veränderungsnachweis vorgelegt werden, welcher das Ergebnis einer Flurstückszerlegung ist.
Unter Verschmelzung von Flurstücken versteht man die katastermäßige Zusammenfassungen von aneinander grenzenden Flurstücken.
Die Vermessungen erfolgen dabei auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters; dieses ist der amtliche Nachweis über alle Flurstücke in Baden –Württemberg.