Gebäudeaufnahmen

Liegenschaftskataster und Grundbuch bilden zusammen den einzigen vollständigen Nachweis über die Grundstücke, deren Lage und Größe sowie über die Lage der Gebäude auf den Grundstücken. Deshalb besteht eine gesetzliche Einmessungspflicht für alle Gebäude. Die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster erfasst das Gebäude nach der endgültigen Fertigstellung. Dabei werden die Maße des Gebäudes sowie seine Lage innerhalb der Flurstücksgrenzen bestimmt. Abschließend erfolgt eine Darstellung des Gebäudes in den Karten und Büchern des Liegenschaftskatasters.