Grenzfeststellung

Nach dem Vermessungsgesetz von Baden-Württemberg ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Vermessungs- und Grenzzeichen erkennbar zu halten. Fehlt ein Grenzpunkt, kann eine Grenzfeststellung beantragt werden. Dabei wird überprüft, ob der Grenzpunkt noch vorhanden und auch in der richtigen Lage ist.